Würden Sie nicht auch gerne Ihren Urlaub unbeschwert und sorgenfrei genießen? Meinen Sie nicht auch, dass Sie sich um eventuell anfallende Behandlungskosten für Ärzte und Krankenhäuser keine Gedanken mehr machen sollten? Dann könnte Ihnen eine Reiseversicherung weiterhelfen.
Die typische Reiseversicherung mit dem grundlegenden Leistungspaket ist darauf ausgelegt, Sie und wahlweise auch weitere Familienmitglieder vor unnötigen und vor allem hohen Rechnungskosten für medizinische Versorgungen im Ausland zu schützen. Nehmen Sie einmal an, Sie müssen sich aufgrund einer Fischvergiftung im Urlaub in ärztliche, ja sogar stationäre Behandlung in einem Krankenhaus begeben. Wer zahlt die Kosten?
Viele Menschen unterliegen immer noch dem Trugschluss, dass ihre gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die Kosten für eventuelle Behandlungskosten übernehmen muss. Doch dies ist nicht der Fall. Stattdessen zahlt die Gesetzliche, wenn überhaupt, nur einen geringen Anteil an entstandenen Kosten. Nämlich genau den Anteil, der bei gleicher Behandlung auch in Deutschland angefallen wäre. Da Sie im Ausland mit erhöhten Ärztehonoraren und saftigen Medikamentenpreise rechnen müssen, bleiben Sie auf dem Großteil der Kosten selbst sitzen. Und das kann ganz schön teuer werden.
Die grundlegenden Leistungen einer Reiseversicherung fangen in der Regel derartige Rechnungskosten für medizinische Behandlungen auf. Für ca. 8,- Euro können Sie sich bereits für wenig Geld schützen. Zu Ihrer Reiseversicherung sollte auf jeden Fall gehören: Eine Kostenübernahme bei Medikamenten, Verbundmittel und Heilmitteln. Unverzichtbar ist auch die Übernahme der Kosten für ärztliche Untersuchungen und die stationäre sowie ambulante Behandlung im nächst gelegenen Krankenhaus. Apropos: Der Krankentransport ins Klinikum sollte ebenfalls enthalten sein, denn sonst müssen Sie die Kosten dafür übernehmen.
Ein besonderer Fall ist der Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück in Ihre Heimat. Bei vielen Anbietern von Reiseversicherungen ist diese Option eingeschränkt nutzbar, d.h. diese Klausel greift erst dann, wenn eine ausreichende medizinische Versorgung im Urlaubsland durch die dortigen Ärzte wirklich nicht erfolgen kann. Bei einigen Versicherungsunternehmen können Sie einen derartigen kostenlosen Rücktransport sofort verlangen. Bei allen angebotenen Leistungen gilt: Informieren Sie sich vor Reisebeginn über Ihre Möglichkeiten.